Bezugnehmend auf das Motto "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." ist zu angedrohten Verwaltungsstrafen zu sagen: "Wer Einspruch erhebt, kann sich vielleicht die Strafzahlung ersparen. Wer keinen Einspruch erhebt, zahlt auf jeden Fall." Aus diesem Grunde muss empfohlen werden: Strafverfügungen auf jeden Fall beeinspruchen!

Doch wie geht das? Was bedeutet das? Was sind die Konsequenzen?

Dazu finden Sie auf dieser Homepage alle notwendigen Informationen. Um jegliches Missverständnis auszuräumen, folgender expliziter Hinweis:

Die Rechtsinformationen dieser Homepage beziehen sich auf Österreich.

Zwar war das Maßnahmen-Regime der österreichischen Regierung (zum vorgeblichen Zweck des "Gesundheitsschutzes") der Anlass für die Schaffung dieser Homepage, aber die Ausführungen auf dieser Homepage gelten für Verwaltungsstrafverfahren allgemein.

Noch etwas Grundsätzliches vorab: Es besteht kein besonderer Grund, sich zu fürchten. Ein Verstoß gegen eine Verordnung (wie bspw. ein Verstoß gegen die - sogenannte - "Maskenpflicht") ist keine Straftat, sondern lediglich eine Verwaltungsübertretung. Soetwas steht rechtlich auf derselben Stufe wie bspw. Falschparken.

"Ich erhebe Einspruch!" ist im Hinblick auf das Maßnahmen-Regime unter dem Vorwand des "Gesundheitsschutzes" ein Projekt zur Förderung des friedlichen zivilen Widerstands. Werden die Mittel von Einsprüchen und Bescheidbeschwerden von einer genügend großen Anzahl von couragierten Bürgern genutzt, so kommen die Behörden und die Verwaltungsgerichte sehr schnell an ihre Grenzen. Verwaltungsrechtliche Strafverfahren müssen 15 Monate nach Einlangen der Bescheidbeschwerde erledigt sein! Wird das nicht geschafft, dann tritt das Straferkenntnis von Gesetzes wegen außer Kraft - das Verfahren ist einzustellen und die Strafe muss nicht gezahlt werden!

In diesem Sinne: Nur Mut zum zivilen Widerstand - nur Mut zum Einspruch und in weiterer Folge Mut zur Bescheidbeschwerde! Für die Nutzung der Rechtsmittel von Einspruch und Bescheidbeschwerde bedarf es keines Rechtsanwalts! Es gibt keine Veränderung der Lage, ohne dass der Einzelne etwas riskiert (wie bspw. eine Verwaltungsstrafe), ein Opfer bringt oder spürbare Nachteile in Kauf nimmt.

Wenn tausende oder gar zehntausende von Menschen Courage zeigen und eine angedrohte Verwaltungsstrafe bis hin zum Schritt der Bescheidbeschwerde bekämpfen, ist klar, dass die wenigen Verwaltungsrichter in Österreich es unmöglich schaffen können, eine derartige Menge von Verwaltungsstrafverfahren abzuarbeiten, denn: jeder, der in einem solchen Verfahren eine mündliche Verhandlung beantragt, muss diese auch bekommen

"Ich erhebe Einspruch!" ist für Menschen, die verstanden haben, dass sie sich selbst für Ihre Interessen, Rechte und Freiheit einsetzen müssen, und dass sie diese Aufgabe nicht an andere delegieren können. Diese Menschen bekommen hier wertvolle Informationen und Empfehlungen für Vorgangsweisen in Verwaltungs(straf)verfahren. Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit einer individuellen Begleitung.

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