Sollten Sie sich trotz der Informationen und Hilfestellungen auf dieser Homepage mit dem eigenständigen Abhandeln Ihres jeweiligen Verwaltungs(straf)verfahrens überfordert fühlen, so können Sie gegen einen Ausgleich individuelle Begleitung erhalten.

Welche Leistungen umfasst eine individuelle Begleitung im Maximalfall?
  • Vorschläge für ein strategisches Vorgehen im Verfahren.
  • Unterschriftsfertige Textvorschläge für alle gewünschten / empfohlenen Schreiben an die Behörde und die Bescheidbeschwerde (Beschwerde gegen das Straferkenntnis) an das jeweilige Verwaltungsgericht. (Und falls angebracht: noch ergänzende Schriftsätze.)
  • Die Beantwortung aller Ihrer mit dem Verfahren im Zusammenhang stehenden Fragen. Ziel der individuellen Begleitung ist eine maximale Wissensvermittlung, sodass Sie bei einem nächsten Mal das Verfahren gänzlich selbständig abhandeln können.
  • Vertretungen in etwaigen mündlichen Verhandlungen (vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht) sind grundsätzlich ausgeschlossen!
Mit welchen Kosten ist für eine individuelle Begleitung zu rechnen?

Dies hängt vor allem von den jeweiligen, individuell-fallspezifischen Aufgaben ab. Für den Maximalfall einer individuellen Begleitung liegt ein fairer Ausgleich in der Höhe eines Bruchteils von günstigen anwaltlichen Pauschaltarifen

Bei Interesse an einer individuellen Begleitung nehmen Sie über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Kontakt auf.


Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die im Zuge einer individuellen Begleitung stattfindende Wissensvermittlung und die kommunizierten (Text-) Vorschläge keine Rechtsberatung im Sinne der Rechtsanwaltsordnung (RAO) darstellen.

Völlig unabhängig von individuellen Begleitungen werden einfache Anfragen gerne beantwortet, solange deren (Recherchen für eine) Beantwortung keinen übermäßigen Aufwand verursacht.